Alles, was Sie über Kfz-Gutachten wissen müssen
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Unfall, Schadenregulierung und Wertgutachten.
Was macht ein Kfz-Gutachter?
Ein Kfz-Gutachter prüft Ihr Auto nach einem Unfall oder für eine Wertbestimmung und erstellt ein offizielles Gutachten. Dieses hilft bei der Schadensregulierung mit der Versicherung oder beim Verkauf.
Wann benötige ich einen Kfz-Gutachter?
Wenn ein Unfallschaden entstanden ist, insbesondere bei einem Haftpflichtschaden (Sie sind nicht schuld). Ab einer Schadenhöhe von ca. 750 € (Bagatellgrenze) ist ein vollständiges Gutachten sinnvoll und empfehlenswert.
Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten vollständig. Für Sie als Geschädigten ist das Gutachten in der Regel kostenlos.
Kann ich meinen Kfz-Gutachter frei wählen?
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Sie müssen keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter vertritt ausschließlich Ihre Interessen.
Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag enthält nur die Reparaturkosten. Ein Kfz-Gutachten ist deutlich umfangreicher und beinhaltet u. a. Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert sowie Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten. Für eine vollständige Schadenregulierung ist ein Gutachten meist die bessere Wahl.
Was ist ein Haftpflichtschaden?
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat. Dann übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle unfallbedingten Kosten – Gutachter, Reparatur, Mietwagen und Wertminderung.
Was ist ein Kaskoschaden?
Ein selbst verschuldeter Schaden oder ein Schaden durch z. B. Vandalismus, Wildunfall oder Hagel. Die Abrechnung erfolgt über die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Selbst verschuldet – Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag reicht oft, wenn der Schaden gering ist, die Kosten sicher unter der Selbstbeteiligung liegen oder die Versicherung nur eine einfache Kalkulation benötigt. Ein Gutachten ist sinnvoll bei größerem Schaden, Streit mit der Versicherung, zur Prüfung eines wirtschaftlichen Totalschadens oder wenn Sie Beweise für die Schadenhöhe brauchen.
Wer trägt die Kosten bei selbst verschuldetem Unfall?
Bei selbstverschuldetem Unfall und Kasko-Versicherung tragen Sie die Kosten meist selbst, es sei denn, Ihre Versicherung übernimmt sie laut Vertrag. Bei einem Haftpflichtschaden (Sie sind nicht schuld) zahlt die gegnerische Versicherung.
Wird die Wertminderung berücksichtigt?
Ja. Bei neueren oder hochwertigen Fahrzeugen entsteht oft eine merkantile Wertminderung, da das Fahrzeug trotz Reparatur als Unfallwagen gilt. Sie wird im Gutachten berücksichtigt und von der Versicherung erstattet.
Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen?
Ja. Sie haben das Recht auf fiktive Abrechnung – die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten können Sie sich auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug reparieren zu müssen.
Was ist Nutzungsausfall?
Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Reparaturdauer.
Erstellen Sie auch Gutachten für Motorräder?
Ja. Ich begutachte Unfallschäden, Sturzschäden und Wertfragen bei Motorrädern und Rollern – einschließlich beschädigter Schutzkleidung und Zubehör. Die Besichtigung erfolgt bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt.
Benötige ich zusätzlich einen Anwalt?
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann sinnvoll sein, insbesondere bei Problemen mit der Versicherung. Die Anwaltskosten übernimmt bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls die gegnerische Versicherung.
Kann ich das Gutachten bei Gericht und Versicherungen vorlegen?
Ja. Die Gutachten sind neutral, unabhängig und nachvollziehbar aufgebaut und eignen sich zur Vorlage bei Versicherungen und vor Gericht. Ich erstelle Privatgutachten im Auftrag meiner Kunden; ob und wie ein Gericht es im Verfahren verwertet, entscheidet das Gericht.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
In der Regel wird das Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung erstellt und an Sie sowie die Versicherung übermittelt.
Muss mein Fahrzeug in eine Werkstatt gebracht werden?
Nein. Auf Wunsch erfolgt die Besichtigung direkt bei Ihnen vor Ort – zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Telefonisch, per WhatsApp oder über das Kontaktformular. In der Regel sind kurzfristige Termine, auch am selben Tag, möglich.
Was sollte ich direkt nach einem Unfall tun?
1. Unfallstelle absichern.
2. Daten des Unfallgegners aufnehmen: Name und Anschrift, Kennzeichen, Versicherung (Name + Versicherungsnummer), Telefonnummer.
3. Fotos machen: Schäden an beiden Fahrzeugen, Unfallstelle und Position der Fahrzeuge.
4. Mich kontaktieren – telefonisch, per WhatsApp, E-Mail oder Online-Formular.
5. Bereithalten: Fahrzeugschein, Unfallbericht, Fotos vom Schaden, Daten des Unfallgegners.
6. Ich übernehme den Rest – Gutachten erstellen und an die Versicherung weiterleiten.
Muss ich den Unfall meiner eigenen Versicherung melden?
Ja – die sogenannte Meldepflicht verpflichtet Sie, Ihrer eigenen Versicherung einen Schaden unverzüglich mitzuteilen, also ohne schuldhaftes Zögern. Das gilt auch dann, wenn der Unfall nicht von Ihnen verschuldet wurde. Wie Sie melden, schreibt der Gesetzgeber nicht vor – telefonisch, per E-Mail oder schriftlich sind alle möglich.
Erstellen Sie auch Gutachten für Oldtimer oder Elektrofahrzeuge?
Ja. Kfz-Gutachten können auch für Oldtimer, Elektrofahrzeuge, Leasingfahrzeuge und Motorräder erstellt werden – mit speziellen Bewertungsgrundlagen.
Wozu ein Wertgutachten für Rennfahrzeuge, Tracktools oder modifizierte Fahrzeuge?
Der tatsächliche Wert weicht oft deutlich vom Standardwert ab. Ein Wertgutachten liefert Beweis für Umbau und Wert, eine sichere Grundlage für den Versicherungsschutz (Diebstahl, Totalschaden), eine Verhandlungsbasis bei Verkauf oder Kauf und die Dokumentation von Investitionen. Ohne Gutachten zahlt die Versicherung im Schadensfall oft nur den Serienwert.
